Infoabend zum Bundesteilhabegesetz

  • Gruppenfoto Christoph Leßmann, Timo Prieß und Klaus Wollny (von links) Aufklärung und Information rund um das Thema Autismus gehören zum Angebot des Regionalverbandes autismus Ostwestfalen-Lippe e.V. (von links: Vorstandssprecher Christoph Leßmann, Anwalt Timo Prieß, Geschäftsführung Klaus Wollny)
  • Foto von Rechtsanwalt Timo Prieß Das neue Bundesteilhabegesetz verändert viele Leistungen für Menschen mit Behinderung. Das gilt besonders für den stationären Bereich.
  • Foto Publikum am Infoabend über das neue BTHG Die Veranstaltung war gut besucht. Es gab viele Fragen zu den anstehenden Änderungen im BTHG und zu den konkreten Auswirkungen auf Menschen mit einer Autismus-Diagnose.

Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich ab Januar 2020?

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz, abgekürzt BTHG) soll dazu beitragen, Menschen mit Behinderung eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die dritte Stufe des neuen Gesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und wird die Eingliederungshilfe und Grundsicherung maßgeblich verändern.

Das betrifft Leistungsanbieter wie autismus Ostwestfalen-Lippe e.V. ebenso wie andere Dienste und Einrichtungen in der Behindertenhilfe und bezieht sich auf alle Teilhabeleistungen. Um das Rehabilitations- und Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu gestalten, müssen Teilhabeleistungen – und somit auch Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) – unabhängig von der Wohnform gewährt werden, in der Menschen mit Behinderung bzw. mit Autismus leben.

Die Leistungsträger und Leistungserbringer sind verpflichtet, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Wie unsere Klienten, ihre Angehörigen und rechtlichen Betreuer stehen auch sie vor großen Herausforderungen, denn die Umstellung der Finanzierung ist für alle Beteiligten mit vielen Unwägbarkeiten verbunden.

Vor allem das stationäre Wohnen wird sich stark verändern. Für diese Wohnform werden eine Reihe von Sonderregelungen gelten. Mit der Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung) gibt es ab 2020 aus der Eingliederungshilfe keine Leistungen mehr für den Lebensunterhalt.

Um alle Beteiligten zu informieren, was sie bis Ende 2019 tun können und worauf sie achten müssen, hat der Regionalverband autismus Ostwestfalen-Lippe e.V. einen kostenlosen Informationsabend veranstaltet. Timo Prieß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht (weitere Informationen zum Referenten siehe unten), erläuterte die wichtigsten Änderungen im BTGH. Er gab praktische Hinweise, was Leistungsberechtigte, ihre Angehörigen und gesetzliche Betreuer künftig beachten sollten, und beantwortete Fragen aus dem Publikum.

Zum kostenlosen Download stellen wir Ihnen den Vortrag von Timo Prieß als PDF-Datei zur Verfügung:
Vortrag Timo Prieß zu den Änderungen im BTHG

Für Rückfragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an Klaus Wollny (Geschäftsführung autismus Ostwestfalen-Lippe e.V. und Vorstand Autismus Landesverband NRW):
wollny@autismus-owl.de

Informationen zum Referenten

Rechtsanwalt Timo Prieß ist Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Hohage, May & Partner in Hamburg. Die Kanzlei berät und vertritt seit über 40 Jahren Menschen und Unternehmen rechtlich und steuerlich, vor allem auch die Freie Wohlfahrtspflege und ihre Verbände. Dabei vertritt Rechtsanwalt Timo Prieß insbesondere Menschen mit Autismus und/oder mit einer Behinderung sowie ihre Angehörigen in allen Fragen des Sozialrechts und bei der Durchsetzung von Ansprüchen zur Teilhabe und Selbstbestimmung.

Der Regionalverband autismus Ostwestfalen-Lippe e.V. kooperiert seit 20 Jahren mit der Kanzlei, die die Interessen vieler Klienten des Vereins bereits erfolgreich vertreten und Stellungnahmen für Rentenversicherungen und Landschaftsverbände verfasst hat. Zudem hat die Kanzlei gemeinsam mit Klaus Wollny (Geschäftsführung autismus OWL e.V.) an der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes gearbeitet und mit ihm die bundesweit einzigen Landesrahmenverträge für eine Autismus-Therapie verhandelt und auch umgesetzt.